Neue Regeln für problematische Pflanzenabfälle ab 01.07.2026

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Der WZV weist in seiner Pressemitteilung vom 29.06.2026 darauf hin, dass ab Juli 2026 bestimmte Pflanzenabfälle separat als biogene Restabfälle erfasst und thermisch entsorgt werden. Dazu zählen u. a. Japanischer Staudenknöterich, Jakobskreuzkraut, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut sowie vom Buchsbaumzünsler befallener Buchsbaum.
Diese Abfälle müssen in geschlossenen Kunststoffsäcken bzw. in besonderen Fällen in Fässern (z. B. beim Eichenprozessionsspinner) zu Recyclinghöfen gebracht werden und sind gebührenpflichtig. Offene Anlieferungen müssen vor Ort verpackt werden.

Wichtig:
  • Keine Mitnahme mehr über die Gartenabfallabfuhr

  • Nicht für den Kompost geeignet

  • Kleine Mengen über die Restabfalltonne, größere nur über Recyclinghöfe

Ziel ist es, die Ausbreitung invasiver Arten und Gesundheitsrisiken zu verhindern.


👉 Die vollständige Pressemitteilung des WZV steht als PDF im Downloadbereich zur Verfügung.
👉 Weitere Informationen zu Annahmebedingungen und Gebühren finden Sie ebenfalls unter wzv.de.