Sterbevereinigung der Kirchengemeinde Sarau
Die Sterbevereinigung der Kirchengemeinde Sarau befindet sich in Auflösung
(Öffentliche Bekanntmachung in "Uns Dörper" 28. Jahrgang, Freitag, den 25. Oktober 2024, Nummer 22, Woche 43)
Nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.07.2024 und der Genehmigung des Auflösungsbeschlusses durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus am 09.08.2024 wird die Sterbevereinigung der Kirchengemeinde Sarau, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, aufgelöst. Hierzu werden die bestehenden Versicherungsverhältnisse mit einer Frist von vier Wochen, beginnend mit dieser Veröffentlichung,
gekündigt. Innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung, haben die Versicherungsnehmer gegenüber dem Vorstand ihre Ansprüche auf Auszahlung ihrer Anteile am Vermögen der Sterbevereinigung anzumelden. Hierzu senden sie entweder ein formloses Schreiben an Herrn Karsten Lemke (Vorsitzender der Sterbevereinigung Sarau), Plöner Str. 1, 23719 Glasau oder schreiben eine Mail an ihn unter . Das Schreiben soll unbedingt den vollständigen Namen des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin enthalten, die aktuelle Wohnadresse sowie die Bankverbindung, auf die das Geld überwiesen werden soll. Nach Ablauf eines Jahres nach Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Auflösung der Sterbekasse wird das Geld dann aus gezahlt. Sofern keine Anmeldung der Ansprüche erfolgt, wird das verbliebene Restvermögen gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.07.2024 nach Ablauf einer Frist von weiteren drei Jahren an die Kirchengemeinde Sarau gespendet und das Bankkonto dann aufgelöst.
Sarau, den 28.09.2024
gez. Karsten Lemke
Angebot:
Die Sterbevereinigung wurde gegründet, um im Sterbefall eine finanzielle Unterstützung für die Bestattung zu ermöglichen. Durch die immens gestiegenen Kosten im Sterbefall im Vergleich zu vor 100 Jahren und den seit vielen Jahren kaum noch vorhandenen Zinserträge wurde uns durch das Innenministerium nahegelegt, die Sterbekasse aufzulösen. Dazu werden in den kommenden Monaten die notwendigen Schritte eingeleitet und das verbliebene Vermögen nach Dauer der Mitgliedschaft und Anzahl der Anteile ausgezahlt. Bis zum Auflösungsbeschluss werden die Sterbegelder im Sterbefall weiter ausgezahlt.
Altersangabe:
keine Angabe
Sportstätten | Vereinsheim | Treffpunkte:
keine Angabe
Unsere Stärken:
keine Angabe
Vereinsgründung:
ca. 1923
Gründungsmitglieder:
keine Angabe