Es tut sich was in der Dorfstraße: Für jedermann sichtbar legte der Abrissbagger auf dem von der Gemeinde gekauften Grundstück für den MarktTreff und dem B-Plan los. Schuppen und Scheune wurden abgetragen, Bäume und Sträucher entfernt, der Zaun abgerissen sowie ein Erdtank und Betonfundamente ausgegraben. Jetzt kann man sich schon eher vorstellen, dass hier im Laufe des Jahres etwas Neues entstehen wird.
Für den MarktTreff wird auf die Baugenehmigung gewartet, um dann nach erfolgter Ausschreibung auch mit dem Bau starten zu können.
Für den B-Plan bereitet das Ingenieurbüro die erforderlichen Erschließungsarbeiten vor, so dass auch hier in 2021 die Arbeiten endlich losgehen können.
Am Ortseingang Sarau in der Kieckbuscher Landstraße ist im Dezember ein erstes Baumtor aufgestellt worden. Durch die optische Einengung der Straße soll erreicht werden, dass die Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit entsprechend reduzieren. Eine Verkehrsüberwachung in 2020 hat gezeigt, dass in diesem Bereich leider viel zu schnell gefahren wird. Ein zweites Baumtor soll am Ortseingang Sibliner Weg aufgestellt werden.
Vielen Dank nochmals an Manfred Neumann für die Herstellung der Baumtore.
Wie in den Vorjahren können Weihnachtsbäume in den Fahrsilo von Henning Frahm in der Dorfstraße 21 bis zum 17.01.2021 gebracht werden. Dort werden sie dann vom Wegezweckverband abgeholt.
Nach einer langen Planungs- und Vorbereitungszeit für die neue Flutlichtanlage für den Trainingsbetrieb auf dem Sportplatz in Sarau ging es im Dezember alles im Eiltempo:
Die alten Masten und Fundamente wurden entfernt, Zuleitungen wurden verlegt, neue Fundamente erstellt, die Masten aufgestellt, die Lampen montiert und die Schaltkästen aufgestellt. Dank des großen Einsatzes des Vorstands des TSV Sarau und der Gemeinde Glasau konnten Fördermittel vom Kreis und Land eingeworben werden und die Voraussetzungen für einen nahezu professionellen Trainingsbetrieb mit moderner LED-Beleuchtung geschaffen werden.
Ein großes Dankeschön an den Generalunternehmer Jörg Stöver, der Fa. Jürgens&Westphal sowie den freiwilligen Helfern.
Der Kirchenvorstand informiert:
Nach jetztigem Stand (17.12.2020) dürfen die vier geplanten Kurzandachten um 15, 16, 17 und 18 Uhr mit max. 99 Personen auf dem abgegrenzten Gelände vor dem Gemeindezentrum stattfinden.Bitte bringen Sie ausgefüllte Teilnehmerlisten mit Namen, Anschrift und Telefonnummer mit. Leider darf nicht gesungen werden und es besteht Maskenpflicht. Die Plätze werden zugewiesen und Sie müssen damit rechnen, wenn die Höchstzahl an Teilnehmenden überschritten wird, dass wir Sie auf die nächste Andacht verweisen.Wir bitten Sie ausdrücklich, die vom Land vorgegebenen Hygenie- und Abstandsregeln einzuhalten, denn nur so können die Kurzandachten stattfinden.
Leider können wir dieses Jahr kein Friedenslicht verteilen. Das von den Pfadfindern mitgebrachte Licht steht wie jedes Jahr ab dem 4. Advent zugänglich bei Familie Lemke, Plöner Str. 1 und Familie Schröder, Hökerstieg 1 in Sarau. Bitte bringen Sie eine eigene Laterne o.ä. mit.
Gesegnete Weihnachten wünscht der Kirchengemeinderat Sarau
Auch am 4. Advent wird Glasau wieder leuchten. Wie an den vorherigen Adventssonntagen werden die Kirche, einzelne Gebäude und Bäume in verschiedene Farben erstrahlen und zum Blickfang werden. Feuerkörbe, Fackeln und Kerzen an und auf den Grundstücken sorgen für eine schöne vorweihnachtliche Stimmung und laden zu einem Spaziergang am späten Nachmittag ein. Die Orgel- und Trompetenmusik wird an diesem Wochenende nicht zu hören sein.
Wir wünschen einen schönen 4. Advent!
Die Gemeindevertretung in Glasau hat sich mit einstimmigen Beschlüssen für einen Weiterentwicklung positioniert. Es wurden wichtige Beschlüsse zum Kindergarten, Radwegbau, Funkmast, MarktTreff und zum Haushalt 2021 gefasst.
Mit der Genehmigung der Verträge ist der Weg frei für einen Trägerwechsel im Kindergarten Schatzkiste: Mit dem Kinderschutzbund Ostholstein e.V. geht die Schatzkiste im Jahr seines 25-jährigen Bestehens an einen professionelle und erfahrenen Träger und ist damit bestens für die Zukunft aufgestellt.
Nach ausführlicher Diskussion wurde die Trassenführung des geplanten Radwegs entlang der L 306 festgelegt. Das Planungsbüro Hahm hatte umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt, insbesondere zu den möglichen Alternativen im Bereich des Hagener Holzes, unterlegt mit entsprechenden Kostenschätzungen. In der beschlossenen Variante ist eine Querung der Landesstraße im Bereich der ehemaligen Räucherkate vorgesehen, vorbehaltlich einer noch ausstehenden Kostenschätzung für eine Teilverschiebung der Landesstraße.
Auf einem gemeindeeigenen Grundstück, der ehemaligen Kieskuhle, will die Deutsche Funkmast AG einen Funkmast errichten. Es soll zu einer deutlichen Verbesserung im Bereich des Mobilfunknetzes im Gemeindegebiet führen, Fragen wurden von einem Unternehmensvertreter beantwortet. Ein Pachtvertrag hierzu wurde genehmigt.
Für den geplanten MarktTreff wurde der Auftrag für Brandschutzplanung vergeben, in Kürze wird die Baugenehmigung erwartet.
Um die anstehenden Investitionen zu bewältigen, weist der Haushalt 2021 ein Rekordniveau aus. Aufgrund der coronabedingten Verringerung der Steuerinnahmen und Zuweisungen wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 116.500 € gerechnet, der aus der in den Vorjahren gut ausgestatten Ergebnisrücklage ausgeglichen wird. Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit beträgt 5.048.200 €, mit den größten Positionen für den Radwegbau in Höhe von 2,5 Mio. €, den MarktTreff 1,5 Mio. € sowie die B-Planerschließung mit 0,9 Mio. €. Für die Gemeinde sind derart große Maßnahmen nur deshalb umsetzbar, weil es mit viel Engagement gelungen ist, hohe Fördersummen einzuwerben. Für alle Maßnahmen sind Zuwendungen von Land und Kreis in Höhe von mehr als 3 Mio. € vorgesehen. Die Gemeinde wird zur Finanzierung der anstehenden Investitionen langfristige Darlehen aufnehmen, in der aktuellen Lage nahezu zinslos.
Damit hat wohl kaum jemand gerechnet:
Der Ehrenpreis der Gemeinde Glasau wird in diesem Jahr an die gesamte Dorfgemeinschaft der Gemeinde verliehen, somit sind alle Glasauer Ehrenpreisträger 2020!
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Entscheidung bekannt gegeben. Die Jury, bestehend aus den Fraktionen, Vereinsvertretern und dem Bürgermeister, traf sich im November und sprach sich für diesen Vorschlag aus. Der stellvertretende Bürgermeister Bernhard Horstmann übernahm die Bekanntgabe und zitierte aus der Begründung für den Vorschlag:
"In dem besonderen Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass bei uns in der Gemeinde Glasau der Zusammenhalt und das Miteinander auf einfache und pragmatische Art und Weise funktioniert. Genau das ist der Grund für den auf den ersten Blick etwas ungewöhnlichen Vorschlag.
Wir alle kennen und schätzen in unserer Gemeinde das vielfältige ehrenamtliche Engagement, das von vielen Bürgerinnen und Bürgern seit Jahren in unterschiedlichster Form gelebt wird. Viele Dinge passieren in unserer Gemeinde ganz einfach, ohne dass es große Ansagen oder Anordnungen geben muss. Es wird „angepackt“, wenn es was zu tun gibt! Für die meisten von uns ist dieses Anpacken selbstverständlich, aber hinter diesem Selbstverständnis steckt auch eine ganze Menge: Menschen nehmen sich Zeit, stellen private Dinge hintenan, gucken nicht auf den persönlichen Vorteils ihres Tuns.
Als wir alle im Frühjahr mit den coronabedingten Einschränkungen konfrontiert wurden, gab es keinen Aufschrei in der Gemeinde, sondern einen pragmatischen Umgang mit der für uns alle neuen Situation. Die Nachbarschaftshilfe funktionierte wie selbstverständlich: Spontane Hilfsangebote seitens der Gemeinde oder Vereine wurden zwar angeboten, wurden aber gar nicht erst in Anspruch genommen, weil alles Notwendige schnell über den Gartenzaun hinweg geregelt wurde.
Wie alle mussten sich auch der Bürgermeister, die Gemeindevertretung, Schule, Kindergarten sowie die Vereine und Verbände in kürzester Zeit auf teilweise gravierende Veränderungen einstellen und damit umgehen. Und es ist allen gelungen, das Beste aus dieser Situation zu machen!
Natürlich haben wir alle gehofft, dass mit den Lockerungen zum Sommer die Normalität mehr und mehr wieder zurückkehrt. Jetzt im Herbst und Winter müssen wir feststellen, dass die zweite Welle mit großer Wucht für erneute und wahrscheinlich länger anhaltende Einschränkungen sorgen wird. In unserer Gemeinde sind wir als große und funktionierende Dorfgemeinschaft gut aufgestellt und werden auch die nächsten Monate gemeinsam meistern. Gerade in diesen Tagen erleben wir mit der großen Resonanz auf die Aktion „Glasau leuchtet im Advent“ ein schönes Beispiel für ein Miteinander und den Zusammenhalt in unserer Gemeinde. Das Jahr 2020 wird uns allen in besonderer Erinnerung bleiben, jeder wird seine eigenen Coronaerlebnisse mitnehmen.“
Stellvertretend für alle Preisträger erhielt Bürgermeister Henning Frahm eine Urkunde überreicht mit folgendem Wortlaut:
"Der Ehrenpreis 2020 der Gemeinde Glasau wird verliehen an die Dorfgemeinschaft. Das Miteinander und der Zusammenhalt stehen für eine besondere Stärke unserer Gemeinde, die in 2020 auf vielfältige Art erlebbar war."
Bernhard Horstmann gratulierte allen Glasauerinnen und Glasauern zum Ehrenpreis 2020:
"Um das außergewöhnliche Engagement in der Gemeinde klarer zu sehen, hilft manchmal der Blick von außen: Häufig werden wir von Bewohnern aus den Nachbargemeinden auf die vielfältigen Aktivitäten bei uns angesprochen, die gar nicht verstehen können, wie das in einer Gemeinde mit nicht mal 900 Einwohnern machbar ist…
Mit der Ehrenpreisverleihung 2020 an die gesamte Dorfgemeinschaft der Gemeinde Glasau ist ein Ausrufezeichen gesetzt worden, herzlichen Glückwunsch an alle 874 Ehrenpreisträger 2020! WIR sind Ehrenpreis!"
Am Dienstag, 08.12.2020 um 19.30 Uhr findet in der Alex-Köhn-Sporthalle eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Es stehen wichtige Entscheidungen an, wie z.B.
- Festlegung der Wegeführung des Radweges entlang der L 306
- Die Verträge mit dem Kinderschutzbund Ostholstein e.V. über den Trägerschaftswechsel Kindergarten "Schatzkiste"
- Haushalt 2021
Es wird auch der Träger des Ehrenpreises 2020 der Gemeinde Glasau bekannt gegeben.
! Bitte informieren Sie sich über die Maßnahmen zum Besuch einer öffentlichen Sitzung und beachten Sie die Regelungen zur Vermeidung von Ansteckungen !
Die Pfadfinder des Stammes Saraowe haben auch in diesem Jahr wieder einen Nikolausgruß an alle Haushalte in der Gemeinde verteilt.
In den Briefkästen konnte man am Nikolaustag einen Briefumschlag finden und sich an dem von den Pfadfindern in langer Vorbereitung gestaltetem Geschenk erfreuen. Bei vielen Familien gibt es mittlerweile einen besonderen Platz, wo die Nikolausgrüße aus vielen Jahren aufgehängt werden.
Ein großes DANKESCHÖN an die Pfadfinder für diese schöne Aktion!
Die vom Kulturausschuss der Gemeinde angeregten und vorbereiteten Aktionen am 1. Advent waren ein voller Erfolg:
Während eines Dorfspazierganges in der Dämmerung konnte man an vielen Grundstücken zusätzlich aufgestellte Kerzen und Lampen entdecken und Fackeln und Feuerkörbe sorgten für eine schöne Adventsstimmung.
Niklas Nehring hatte an diversen Stellen in Sarau eine Lichtillumination aufgebaut und sorgte so für Hingucker, insbesondere die in warmen Tönen angestrahlte Kirche war schon von weitem sichtbar.
An drei Stellen machte Sabine Pischke mit ihrer Orgel auf einem Anhänger Station und erfreute die Anlieger mit weihnachtlichen Liedern, mit entsprechenden Abständen wurde gemeinsam gesungen
Ein Riesendankeschön an alle, die zu diesem besonderen Stunden am Adventssonntag beigetragen haben!
Wie geht es jetzt weiter? An den kommenden Adventssonntagen rufen wir wieder dazu auf, Glasau zum Leuchten zu bringen: In der Zeit von 16 - 17 Uhr freuen wir uns über zusätzliche Lichter entlang der Grundstücke, Niklas Nehring wird wieder für besondere Lichteffekte an unterschiedlichen Orten sorgen und auch Musik wird wieder zu hören sein: Sabine Pischke wird mit dem Orgelmobil in der Gemeinde unterwegs sein und zusätzlich erwarten wir Helmut Schröder mit seiner Posaune.
Wir bitten um Verständnis, dass die Stationen für die Musikdarbietungen im Vorwege nicht bekannt gegeben werden, um zu große Ansammlungen zu vermeiden.
Die Vorfreude auf die nächsten Adventssonntage ist schon jetzt groß!
Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses wird das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro Harm den aktuellen Planungsstand für den geplanten Radweg entlang der L 306 zwischen Hassendorf und Barghorst vorstellen. Die Sitzung findet am Dienstag, 01.12.2020 um 19.30 Uhr in in der Alex-Köhn-Sporthalle in Sarau statt.
Es werden unterschiedliche Varianten für einen möglichen Streckenverlauf vorgestellt und deren Vor- und Nachteile erläutert.
Es ist geplant, dass die Gemeindevertretung am 08.12.2020 über die finale Streckenführung.
! Bitte informieren Sie sich über die Maßnahmen zum Besuch einer öffentlichen Sitzung und beachten Sie die Regelungen zur Vermeidung von Ansteckungen !
Hier mit einem klick zur Tagesordnung.
Planung eines MarktTreffs in Sarau, Gemeinde Glasau
Ausschreibung und Vergabe von Fachplaner-/Ingenieurleistungen für vorbeugenden Brandschutz
Die Gemeinde Glasau plant die Entwicklung eines MarktTreffs im Ortsteil Sarau. Für das Bauantragsverfahren ist die Erstellung eines Brandschutzkonzepts/-nachweises erforderlich. Die Leistungen werden wegen der voraussichtlichen Kosten von unter 25.000,00 EUR netto als Direktauftrag vergeben.
Leistungsbeschreibung:
Bauvolumen des Vorhabens : rund 1,6 Mio. EUR brutto
Ort : Gemeinde Glasau, Ortsteil Sarau
Zeitplan Vorlage Bauantrag bei Bauaufsicht bis Ende 2020, Durchführung Vorhaben in 2021
Grundlage Bauantragsunterlagen Architekturbüro Gebr. Schmidt GmbH vom 05.11.2020
Brandschutzkonzept/-nachweis :
Erstellung eines Nachweises für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz für die bauordnungsrechtliche Genehmigung. Dieses ist nach der HOAI 2013 eine besondere Leistung nach § 34 Abs. 4 (Leistungsphasen 3 und 4, Entwurfs- und Genehmigungsplanung).
Gleichfalls sollen Leistungen erbracht werden für die Überwachung der Brandschutzanforderungen während der Bauphase (Leistungsphase 8); als besondere Leistung nach HOAI.
Lieferung von Flucht- und Rettungswegeplänen.
Sofern Interesse zur Teilnahme besteht, können die Bedingungen beim Amt Trave-Land, Herrn Grella, 04551 / 990835, abgefordert werden. Zur Teilnahme ist die Einreichung eines Honorarangebots erforderlich.
Honorarangebote sind bis zum 30.11.2020 beim Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg, in schriftlicher Form in einem verschlossenen Umschlag mit der folgenden Beschriftung des Umschlags einzureichen: Honorarangebot MarktTreff Glasau. Bitte nicht öffnen.
An der Alten Schule steht jetzt eine wetterfeste Kiste mit den Gelben Wertstoffsäcken bereit, so können rund um die Uhr bequem die Säcke entnommen werden.
Der Bestand wird laufend aufgefüllt, bitte jeweils nur haushaltsübliche Mengen entnehmen.
Auf dem Deckel ist ein Drehknopf vorhanden, diesen zum Öffnen leicht nach oben ziehen.
Die richtige technische und fachliche Unterstützung und helfende Hände setzten einen Beschluss des Bauausschusses um:
Die Ahörner in der Kiekbuscher Landstraße wurden fachgerecht beschnitten und können sich zukünftig weiter gut entwickeln.
Trotz Nieselregen und einsetzender Dunkelheit wurden die Arbeiten zügig umgesetzt und alle Beteiligten freuten sich über das Ergebnis.
Ein großes Dankeschön an alle Helfer und die zur Verfügung gestellten Maschinen!
Die Sitzung des Finanzausschusses findet am Dienstag, 03.11.2020 um 19.30 Uhr in der Alex-Köhn-Sporthalle statt.
Dort ist ausreichend Platz zur Abstandswahrung, sowohl für die Ausschussmitglieder als auch für die Öffentlichkeit.
Bitte informieren Sie sich über die Maßnahmen zum Besuch einer öffentlichen Sitzung und beachten Sie die Regelungen zur Vermeidung von Ansteckungen!
Pressemitteilung Kreis Segeberg vom 28.10.2020
Der Kreis Segeberg hat die Zahl von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Der Inzidenz-Wert liegt Stand 28.10., 0.00 Uhr, bei 57,4. Daher gelten ab dem morgigen Donnerstag weitere verschärftere Maßnahmen im gesamten Kreisgebiet. „Das Virus breitet sich rasant aus und in vielen Fällen ist es trotz gesteigerter Bemühungen nicht mehr immer möglich, die Infektionsquellen zu identifizieren und die Infektketten zu durchbrechen“, sagt Landrat Jan Peter Schröder. „Wir befinden uns in einer weltweiten Krise. Jeder und jede Einzelne ist jetzt mehr denn je gefragt. Unser aller Verhalten entscheidet in den vor uns liegenden Wochen und Monaten ganz maßgeblich über den Verlauf der Pandemie und damit auch über unsere Zukunft.“
In der heute erlassenen Allgemeinverfügung sind unter anderem folgende verschärftere Maßnahmen zu finden:
1. In öffentlichen Bereichen, in denen Menschen länger und/oder dichter zusammenkommen, z.B. belebte Fußgängerzonen und gekennzeichnete Einkaufsstraßen, muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Die Allgemeinverfügung enthält Beschreibungen und Karten, aus denen hervorgeht, wo konkret eine MNS-Pflicht besteht. Die Regelung gilt für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können, sind davon ausgenommen.
2. In allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen sowie in Schulen und Einrichtungen der dänischen Minderheit müssen Schüler*innen ab der 1. Jahrgangsstufe, Lehrer*innen sowie sonstige an der Schule tätigen Personen auch innerhalb der Unterrichtsräume und in anderen einer Kohorte zugewiesenen Bereichen verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
3. Gastronomiebetriebe müssen von 23 bis 6 Uhr des Folgetages geschlossen sein. Gäste müssen diese bis 23 Uhr verlassen haben.
4. Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken ist allen Verkaufsstellen (zum Beispiel Tankstellen, Kiosken und Supermärkten) in der Zeit von 23 bis 6 Uhr des Folgetags untersagt.
5. Es dürfen sich nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen und aufhalten. Auch an Veranstaltungen im privaten Wohnraum und auf dem dazugehörigen Grundstück dürfen maximal zehn Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume teilnehmen.
6. An Veranstaltungen im öffentlichen Raum (auch in den Räumen von Gastronomiebetrieben), bei denen es keine festen Sitzplätze gibt und bei denen der Teilnehmer*innenkreis nicht wechselt, dürfen maximal zehn Personen teilnehmen. Das gilt für innen und außen. Beispiele sind Feste, Empfänge, Führungen und Exkursionen sowie jegliche Art privater Feiern.
7. Auf Veranstaltungen mit Marktcharakter mit wechselnden Teilnehmer*innen im öffentlichen Raum dürfen sich mit entsprechenden Hygienekonzepten maximal 100 Teilnehmer*innen gleichzeitig aufhalten – egal ob draußen oder in geschlossenen Räumen. Das gilt auch für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, bei denen die Teilnehmer*innen feste Sitzplätze haben, die sie höchstens kurzzeitig verlassen (Sitzungscharakter) – etwa Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater, (Auto-)Kino. Lebensmittel-Wochenmärkte sind von der 100er-Beschränkung ausgenommen, hier gilt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.
8. Sofern Mindestabstände beim Sport nicht eingehalten werden können (z.B. beim Kontaktsport), darf innerhalb und außerhalb von Sportanlagen dieser nur betrieben werden, wenn die Höchstteilnehmer*innenzahl von zehn Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume nicht überschritten wird. In Abhängigkeit vom Hygienekonzept dürfen bis zu 100 Personen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume teilnehmen/zuschauen, wenn Abstand, bzw. ausreichend Sitzplätze mit Abstand vorhanden sind. Stehplatzangebote müssen mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt werden. Zudem gilt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für Zuschauer*innen ständig und für aktive Mannschaftssportler*innen in Pausen.
„Wir alle müssen jetzt gemeinsam daran arbeiten, die Ansteckungen wieder zu verringern. Das kann uns aber nur gelingen, wenn wir die geltenden Regeln ganz konsequent einhalten und uns ein weiteres Mal in Verzicht üben. So schwer das an der einen oder anderen Stelle auch sein mag“, sagt Landrat Jan Peter Schröder.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 29. Oktober, in Kraft und gilt zunächst für sieben Tage. Abhängig von der weiteren Inzidenzentwicklung wird dann über eine Verlängerung oder veränderte Maßnahmen entschieden.
Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Kreises unter:
https://www.segeberg.de/media/custom/2211_2622_1.PDF?1603897809
Die Arnesboken-Schule mit ihren beiden Grundschulstandorten Ahrensbök und Sarau lädt die Eltern der zukünftigen Erstklässler zu einem Elternabend am Dienstag, 27.10.2020 um 19.30 Uhr in die Mensa der Arnesboken-Schule in Ahrensbök ein.
Es werden Informationen zum Einschulungsverfahren, die Grundschule und die angebotenen Betreuungsmöglichkeiten gegeben.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Alle Details finden Sie mit einem Klick im Elternbrief.
Der für den 12.11. geplante Elternabend in Sarau muss coronabedingt entfallen.
Im Kreis Segeberg ist die Zahl von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist mittlerweile eine Inzidenz von 39,3 aus (Stand 26.10./0.00 Uhr). Bereits am Sonnabend lag dieser Wert bei 35,4, allerdings hatte diese Überschreitung der 35er-Marke bisher keine Konsequenzen für die Bürger*innen des Kreises. Der Grund: Kreis und Gesundheitsministerium hatten das Ausbruchsgeschehen in einem Norderstedter Alten- und Pflegeheim (APH) am Freitag als ein einzelnes, gut eingrenzbares Ereignis definiert, weswegen diese Fälle nicht in der Berechnung der allgemeinen Sieben-Tage-Inzidenz berücksichtigt worden sind.
Nun ist der Wert von 35 aber auch ohne die Fälle im APH überschritten, womit es eine erhöhte Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene gibt, die nicht mehr eingrenzbar ist. Ab dem morgigen Dienstag gelten daher im gesamten Kreisgebiet per Allgemeinverfügung unter anderem folgende verschärftere Regeln:
1. In öffentlichen Bereichen, in denen Menschen länger und/oder dichter zusammenkommen, z.B. belebte Fußgängerzonen, muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Die Allgemeinverfügung enthält Beschreibungen und Karten, aus denen hervorgeht, wo konkret eine MNS-Pflicht besteht. Die Regelung gilt für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können, sind davon ausgenommen.
2. Gastronomiebetriebe müssen von 23 bis 6 Uhr des Folgetages geschlossen sein. Gäste müssen diese bis 23 Uhr verlassen haben.
3. An Veranstaltungen im öffentlichen Raum (auch in Räumen von Gastronomiebetrieben), bei denen es keine festen Sitzplätze gibt und bei denen der Teilnehmer*innenkreis nicht wechselt, dürfen maximal 25 Personen teilnehmen. Das gilt für innen und außen. Beispiele sind Feste, Empfänge, Führungen und Exkursionen sowie jegliche Art privater Feiern.
4. Auf Märkten und vergleichbaren Veranstaltungen mit wechselnden Teilnehmer*innen im öffentlichen Raum dürfen sich draußen maximal 500 Personen gleichzeitig aufhalten, in geschlossenen Räumen maximal 250. Das gilt auch für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, bei denen die Teilnehmer*innen feste Sitzplätze haben, die sie höchstens kurzzeitig verlassen (Sitzungscharakter) – etwa Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater, (Auto-)Kino
5. An Veranstaltungen im privaten Wohnraum und auf dem dazugehörigen Grundstück dürfen maximal 15 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume teilnehmen.
6. Sport darf innerhalb und außerhalb von Sportanlagen betrieben werden, wenn die Höchstteilnehmer*innenzahl von 25 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume nicht überschritten wird. In Abhängigkeit vom Hygienekonzept dürfen bis zu 250 Personen innerhalb und 500 Personen außerhalb geschlossener Räume zuschauen, wenn ausreichend Sitzplätze mit Abstand vorhanden sind. Stehplatzangebote müssen mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt werden. Zudem gilt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für Zuschauer*innen ständig und für aktive Mannschaftssportler*innen in Pausen.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Dienstag, 27. Oktober, in Kraft und gilt zunächst für sieben Tage. Abhängig von der weiteren Inzidenzentwicklung wird dann über eine Verlängerung oder veränderte Maßnahmen entschieden.
Die genauen Details finden Sie in der Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises Segeberg unter: https://www.segeberg.de/media/custom/2211_2613_1.PDF?1603720537
Am Freitag, 23.10.2020 ab 16.30 Uhr ist der große Backofen hinter der Pfadfinderscheune wieder angeheizt und es kann Brot gebacken werden!
Interessierte sind herzlich eingeladen, mit ihrem vorbereitetem Brotteig vorbeizukommen und diesen dann im heißen Ofen zu backen, lecker!
Weitere Infos bei Thomas Gerber, Tel. 2472
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasau hat sich auf seiner Sitzung am 19.10.2020 einstimmig dafür ausgesprochen, mit dem Kinderschutzbund Ostholstein e.V. Verhandlungen über eine Übernahme der Trägerschaft für den Kindergarten Schatzkiste aufzunehmen. Ziel ist es, zum 01.01.2021 die Trägerschaft auf den Kinderschutzbund Ostholstein e.V. zu übertragen.
Der Kindergarten Schatzkiste wird seit 1996 von der Gemeinde Glasau betrieben, aktuell werden 30 Kinder im Alter von 3-6 Jahren betreut. Von Anfang an dabei sind die Leiterin Elke Sieck und die Erzieherin Katrin Obereiner, die beide maßgeblich zum Erfolg der erfolgreichen Kindergartenarbeit beigetragen haben. Die Gemeinde Glasau als Träger des Kindergartens ist in der Verantwortung, die umfangreichen Vorgaben, wie zum Beispiel das neue Kita-Gesetz, umzusetzen und einzuhalten. Und damit stoßen die ehrenamtlich tätigen Verantwortlichen an ihre Grenzen.
„Wir versuchen gemeinsam mit der Kindergartenleitung, der Unterstützung durch die Verwaltung im Amt Trave-Land und dem Kreis alles bestmöglichst umzusetzen, merken aber immer deutlicher, dass uns hierfür die notwendige Professionalität fehlt“, so Bürgermeister Henning Frahm.
„Mit dem Kinderschutzbund Ostholstein e.V. haben wir jetzt einen Partner gefunden, der mit seiner Erfahrung, der räumlichen Nähe , den vielseitigen Unterstützungsangeboten und seiner professionellen Ausrichtung unseren Kindergarten erfolgreich weiterführen wird. Für die Familien in Glasau und den umliegenden Gemeinden ein klares Signal zur Stärkung des Standortes“, so Bernhard Horstmann, Vorsitzender des zuständiges Finanzausschusses.
Im Vorwege gab es Gespräche und eine Vorstellung mit noch weiteren Interessenten, die ebenfalls überzeugen konnten.
Was sind jetzt die nächsten Schritte? Alle erforderlichen Verträge werden jetzt ausgearbeitet und abgeschlossen.
Was wird sich für Sie als Eltern ändern?
Alle Betreuungsangebote werden wie bisher zur Verfügung stehen, Betreuungszeiten und Kita-Gebühren bleiben unverändert
Der Betreuungsvertrag wird erneuert, Vertragspartner ist zukünftig der Kinderschutzbund Ostholstein e.V., nicht mehr die Gemeinde Glasau/Amt Trave-Land
Alle Mitarbeiter werden übernommen und bleiben wie gewohnt vor Ort ihre verlässlichen Ansprechpartner mit Frau Sieck als Leiterin
Der Kinderschutzbund wird sich auf einem Elternabend (sofern coronabedingt möglich) vorstellen
Alle Haushalte in der Gemeinde sollten den neuen Ortsspiegel bereits in ihrem Briefkasten haben. Falls Sie noch kein Exemplar bekommen haben, wenden Sie sich an einen Gemeindevertreter!
Auch in der 61. Ausgabe sind wieder viele Informationen aus dem Geschehen in unserer Gemeinde zu finden. Viel Spass beim Lesen und Entdecken!
Anregungen, Ideen und Wünsche für die kommenden Ausgaben werden gerne aufgenommen, bitte melden bei Ulrike Horstmann.
Und noch eine Bitte:
Wir suchen noch "Verteiler", die bei einem Spaziergang durch unsere Gemeinde die jeweils aktuelle Ortsspiegel-Ausgabe mit austragen. Wer Zeit/Lust hat, bitte bei enem Gemeindevertreter melden, danke!
Am Montag, 19.10.2020 um 19.30 Uhr findet im Schützenhaus eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Um möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit der Teilnahme zu geben, wird die Sitzung im Schützenhaus durchgeführt.
! Bitte informieren Sie sich über die Maßnahmen zum Besuch einer öffentlichen Sitzung und beachten Sie die Regelungen zur Vermeidung von Ansteckungen !
Am Mittwoch, 07.10.2020 um 19.30 Uhr findet in der Alten Schule eine öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses statt.
Der Erntedankgottesdienst wurde in diesem Jahr erstmals unter freiem Himmel gefeiert. Vor dem Pastorat unter der Kastanie konnten die Besucher einen sonnigen Herbstsonntagvormittag genießen und das Erntedankfest in Gemeinschaft feiern. Pastor Grottke dankte den zahlreichen Helfern und Spendern, die mit den bereitgestellten Früchten aus Gärten und Feldern für eine bunte Erntevielfalt sorgten. Eine große Erntekrone wurde an einem Dreibein aufgehängt und konnte schon von weitem eingesehen werden. Insbesondere das gemeinsame Singen war eine große Freude für alle Gottesdienstbesucher.
Aktuell kommt es bei der Schaltung der Straßenbeleuchtung per App zu Störungen. Das Einschalten der Lampen in den Nachtstunden funktioniert nicht immer, da es Probleme beim Steuergerät gibt. Eine Reparatur ist beauftragt.
Ab dem 21.09.20 werden wieder Anmeldungen zur Strauchgutabfuhr entgegengenommen. Die Aussetzung der Voranmeldung bei Selbstanlieferung ist damit beendet.
Der WZV war in den vergangenen Monaten, genauso wie alle anderen öffentlichen Einrichtungen, Ladengeschäfte oder Dienstleister, gezwungen, Maßnahmen zur Sicherstellung seiner Aufgaben vorzunehmen. Diese Schritte waren notwendig, führten jedoch auch dazu, dass die personellen Ressourcen nicht vollumfänglich genutzt werden konnten. Daher waren manche Dienstleistungen wie die Strauchgutabfuhr bislang noch ausgesetzt oder wurden nur begrenzt angeboten.
Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens konnten die Einschränkungen des Leistungsportfolios des WZV nunmehr aufgehoben werden.
„Wie kehren hier endlich wieder zum Tagesgeschäft zurück“, sagt Oguz, die gleichzeitig darauf hinweist, dass Selbstanlieferungen auf einem der Recyclinghöfe ab sofort wieder nur mit vorheriger Anmeldung möglich sind. Das gilt auch für Sperrmüll. „Während der Aussetzung der Strauchgut- und Sperrmüllabfuhr haben wir diese Fraktionen im Rahmen der Freimengen auf unseren Recyclinghöfen auch ohne Anmeldung angenommen, um es unseren Kunden leichter zu machen“, schildert die Bereichsleiterin, „Das geht mit der Rückkehr zum normalen Ablauf jetzt nicht mehr.“
Unter 04551 909 222 oder online auf wzv.de nimmt das Service-Team des WZV ab dem 21.09.20 die Anmeldungen zur Strauchgutabfuhr entgegen. Private Haushalte können zweimal 3 m³ oder einmalig 6 m³ im Kalenderjahr kostenfrei zur Entsorgung anmelden.
In den nächsten Wochen ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der L 306 zu rechnen, bitte besonderes vorsichtig fahren!
Durch die Vollsperrung zwischen Barghorst und Klenzau ist die diirekte Fahrt nach Eutin über Siblin und Altenweide nicht möglich!
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 14. September bis voraussichtlich 30. Oktober 2020 die beschädigte Landesstraße 184 zwischen Barghorst (L 306) und Klenzau. Nach einer Winterpause geht es zwischen Klenzau und Eutin (B 76) einschließlich des Radweges voraussichtlich zwischen März und Mai 2021 weiter. Die Bauarbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.
Die Arbeiten können aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität nur unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Vollsperrung ist zwischen Barghorst und Klenzau über die gesamte Sanierungszeit (14. September bis 30. Oktober 2020) erforderlich. In Einzelfällen können Anlieger*innen – in Absprache mit der ausführenden Baufirma – den Baubereich passieren. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 2,33 Millionen Euro und werden vom Land Schleswig-Holstein getragen.
Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Barghorst über die L 306 durch Sarau, Glasau und Hassendorf. Anschließend geht es über die L 176 durch Steindamm, Majenfelde und Quisdorf weiter auf die B 76 und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde regulär mit der Polizei, dem Kreis, dem Buslinienbetreiber, dem Rettungsdienst, den Gemeinden und Amtsverwaltungen abgestimmt. Der LBV.SH bittet sich auf die erforderliche Baumaßnahme einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.
Bekanntmachung der Gemeinde Glasau
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Glasau für das Gebiet „OT Sarau, Fläche nördlich der Straße Hökerstieg, südlich der Plöner Straße, östlich der
Enge Straße und westlich der Dorfstraße“ Der von der Gemeindevertretung Glasau in der Sitzung am 08.10.2019 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Glasau für das Gebiet „OT
Sarau, Fläche nördlich der Straße Hökerstieg, südlich der Plöner Straße, östlich der Enge Straße und westlich der Dorfstraße“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 28.09.2020 bis 01.11.2020 in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, Erdgeschoss, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus.
Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Glasau nach § 13 b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen während der Dienststunden einsehen sowie Stellungnahmen hierzu zur Niederschrift oder schriftlich abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Sollte das Dienstgebäude der Amtsverwaltung auf Grund der aktuellen Situation nur eingeschränkt nach vorheriger Terminabsprache für den Publikumsverkehr zugänglich sein oder sogar ausnahmslos für den Publikumsverkehr geschlossen sein, nehmen Sie bitte entweder telefonisch unter 04551/9908-33 oder elektronisch per E-Mail unter annemarie.zeidler(at)amt-trave-land.de Kontakt auf.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet auch unter der Adresse https://www.amt-traveland.de/gemeinden/glasau/bauleitplanung/bebauungsplaene/ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Bitte machen Sie vorrangig von der Einsichtnahme im Internet Gebrauch, sofern Sie die Möglichkeit dazu haben. Sofern das Dienstgebäude der Amtsverwaltung auch nach vorheriger Terminabsprache nicht betreten werden darf oder Sie aus anderen Gründen an der Einsichtnahme vor Ort gehindert sind, können Ihnen die zur öffentlichen Auslegung bestimmten Unterlagen auch kurzfristig zugesandt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Glasau unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Erweiterung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Gemeinde Glasau
Der Bürgermeister
gez. Henning Frahm
Hier können die Anlagen eingesehen werden:
Zwei bunt bemalte Kinderfiguren sorgen in der Dorfstraße für Belebung und hoffentlich auch für noch mehr Aufmerksamkeit und Sicherheit bei den Verkehrsteilnehmern.
Nach guten Erfahrungen in anderen Dörfern haben das Mädchen und der Junge nun ihren Platz in Sarau erhalten und werden vielleicht noch weitere „Spielkameraden“ erhalten.
Ein großes Dankeschön für die Spende an Bernhard Horstmann sowie für die farbenfrohe Gestaltung der beiden Kinder an Nisren Geisler!
Die Kirchengemeinde Sarau gibt bekannt:
Liebe Gemeindemitglieder,
wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, versuchen wir soweit wie möglich unsere sonntäglichen Gottesdienste *draußen* vor dem GMZ zu feiern, damit wir auch singen können.
Falls Sie also vor verschlossener Kirchentür stehen sollten, schauen Sie bitte erst noch einmal am Gemeindezentrum vorbei.
Bleiben Sie behütet.
Ihre Kirchengemeinde Sarau
Das lange Warten hat ein Ende: der Grundstückskaufvertrag für die zukünftige B-Plan Fläche und den MarktTreff ist jetzt unterschrieben!
Auch wenn auf dem Weg dahin viele Steine aus dem Weg geräumt werden mussten und viel Zeit verstrich, so zählt am Ende das Ergebnis und alle in Glasau können uns riesig freuen! Die Gemeinde kann jetzt die weiteren Schritte einleiten, um zwei große Zukunftsprojekte zu realisieren.
Im B-Plan Verfahren erfolgt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, parallel dazu die erforderliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anschließend die finale Genehmigung und Aufstellung durch die Gemeindevertretung. Das bereits beauftraget Ingenieurbüro kann seinen Planungsarbeiten nunmehr konkretisieren und anschließend können Erschließungsarbeiten ausgeschrieben werden.
Für den MarktTreff wird es nun auch konkreter und die Umsetzungsphase kann starten. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages kann das Land nun auch den offiziellen Förderbescheid über 750.000 € erteilen. Zusammen mit den bereits beauftragten Fachplanerleistungen für Gebäudetechnik, der Statik und der Wärmeschutznachweise kann das federführende Architekturbüro als nächstes alle erforderlichen Unterlagen für den Bauantrag zusammenstellen und dem Bauamt vorlegen. Anschließend erfolgt die Ausschreibung für die Gewerke.
Zusammenfassend kann man mal wieder sagen: LÖPPT!
Immer wieder stellt man fest, dass der Mobilfunkempfang im Gemeindegebiet häufig nur unbefriedigend ist.
Das soll sich im nächsten Jahr ändern: Ein neuer Funkmast soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden und damit für eine deutlich bessere Versorgung in unserer Gemeinde sorgen. Vorgesehen ist eine Fläche an der ehemaligen Kieskuhle zwischen der Kiekbuscher Landstraße und dem Sibliner Weg. Es stehen noch Bodenuntersuchungen an und mit der Gemeinde müssen Nutzungsverträge geschlossen werden.
Die Gemeindevertretung wird auf der nächsten Sitzung hierüber beraten.
Der Verein Speelgörn e.V. lädt zu einem gemeinsamen Picknick auf dem Spielplatz am Freitag, 28.08.2020 ab 15.00 Uhr ein.
Kinder und Eltern sind herzlich willkommen zum Spielen, Plaudern und Kennenlernen.
Jeder bringt sich sein Picknick bitte selber mit.
Die Speelgörn freuen sich auf einen sonnigen Nachmittag!