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Winterzeit: Räumpflicht bitte beachten

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Bild zur Meldung: Winterzeit: Räumpflicht bitte beachten

Wenn Eis und Schnee die Straßen im Griff haben, wird es nicht nur für Autofahrer gefährlich. Auch Fußgänger können ins Schlittern kommen und sich bei Stürzen mitunter schwer verletzen. Um Unfälle zu vermeiden, besteht für Gebäudebesitzer:innen eine Verkehrssicherungspflicht.

Die Kommunen sind verpflichtet, öffentliche Wege und Straßen von Eis und Schnee zu befreien. Die Räum- und Streupflicht für Bürgersteige liegt jedoch bei den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Diese müssen dafür sorgen, dass die betroffenen Flächen vor und neben dem Gebäude im Winter begehbar sind.

Wir appellieren an alle Grundstückseigentümer:innen, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Gehwege regelmäßig zu räumen und zu streuen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Fußgänger sicher und unbeschadet unterwegs sind. Bei Nichteinhaltung der Räumungspflicht drohen nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen..

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