Hinweis zur Geflügelpest: Gemeinde Glasau nicht betroffen
Am 13. November 2025 wurde in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Wakendorf I (Kreis Segeberg) der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt. Der Kreis Segeberg hat zur Bekämpfung der Tierseuche eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Diese umfasst Teile des Kreises Segeberg sowie angrenzende Bereiche des Kreises Stormarn.
Die Gemeinde Glasau liegt außerhalb der festgelegten Sperrzonen und ist von den Maßnahmen nicht betroffen. Weitere Informationen sowie eine interaktive Karte der betroffenen Gebiete finden Sie auf der Homepage des Kreises Segeberg.
Hinweis zur Verfügung (Stand 30.10.2026 (Auszug))
Aufstallung von gehaltenem Geflügel Im gesamten Gebiet des Kreises Segeberg sind ab sofort sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) mit mehr als 49 Stück Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten und/oder b. unter einer Schutzvorrichtung (z.B. Voliere), die aus einer nach oben gegen Einträge gesicherten und seitlich überstehenden dichten Abdeckung sowie gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzungen bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten (Absonderung). Netze und Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontakts zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.














